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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Schmidt Telekommunikation und EDV – Systeme
1. Lieferung
1.1 . Lieferfristen werden schriftlich vereinbart. Die Kosten der Fracht und Verpackung gehen zu Lasten des Empfängers.
Versandte Ware reist auf Gefahr des Empfängers.
2. Preise
2.1. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses, wenn zwischen
Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin weniger als 4 Monate liegen. Ist eine Lieferfrist von mehr
als 4 Monaten vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, im Preis Kostenrechnungen, insbesondere Material- und
Lohnkostenerhöhungen, im Rahmen oder zum Ausgleich dieser Kontenänderung entsprechend und angemessen
weiterzugeben. Es gilt dann der erhöhte Preis des Tages der Lieferung. Der Kunde hat dann jedoch das Recht,
vom Vertrag zurückzutreten.
2.2. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten ist der Verkäufer bis zum Tage der Lieferung berechtigt,
im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material- /Lohnkostenerhöhungen weiterzugeben. Das Recht auf
Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich in dem Verantwortungsbereich des
Verkäufers liegen.
3. Zahlung
3.1. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; nimmt er sie entgegen,
geschieht das nur erfüllungshalber.
3.2. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Käufers Zinsen in Höhe von 5% über
dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen; die Geltendmachung eines höheren
Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen. Weist der Kunde eine geringere Zinsbelastung nach, wird nur diese berechnet.
3.3. Die Aufrechnung gegen Forderung des Verkäufers ist nur mit Gegenanspruch des Kunden zulässig,
die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Geldforderungen
aus anderen Verträgen wird ausgeschlossen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Kaufgegenständen bis zur
vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch,
bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer
erfüllt sind. Eine Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstände gilt nicht als
Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist nicht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände sowie
zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung derselben befugt. Er hat Zugriffe Dritter auf die
Vorbehaltsgegenstände (z.B. Pfändungen) unverzüglich anzuzeigen. Erfüllt der Kunde
die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Mahnung nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten
Kaufgegenstände, montiert und unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist nur solange
zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Gegenstände berechtigt, bis der Verkäufer von seinem
vorbehaltenen Eigentum Gebrauch macht. Bei Rücknahme von Vorbehaltsgegenständen wird Gutschrift in Höhe
des gewöhnlichen Verkaufswertes z.Zt. der Rücknahme erteilt.
5. Gewährleistung
5.1. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten müssen Mängel innerhalb von 2 Jahren nach Ablieferung
beim Kunden gerügt werden.
5.2. Der Gewährleistungsanspruch ist nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat
der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
5.3. Es sind sämtliche Ansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen, wenn Schäden,
Störungen, Reklamationen oder Mängel nur darauf zurückzuführen sind, daß die Anlage
nicht ordnungsgemäß gebraucht wurde oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende äußere
Einwirkungen oder unsachgemäße Behandlung vorlagen.
6. Haftung
6.1. Für Schadensersatzansprüche wird nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gehaftet:
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt dann nicht, wenn der Verkäufer wegen Vorsatzes
oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. Ferner haftet er wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften
und für Schäden, die durch seinen Verzug oder durch von ihm zu vertretendes unmöglich werden
der Leistung entstanden sind. Die Haftungseinschränkung gilt nicht bei Verletzung von wesentlichen
Vertragspflichten (Kardinalspflichten im Sinne des 9 AGB). Die Haftungseinschränkung gilt ferner nicht,
falls und soweit der Verkäufer nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen wird.
7. Allgemeines
7.1. Die Durchführung des Vertrages findet ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen statt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auch dann unverbindlich,
wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.
7.2. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen, wird eine Gerichtsstandsvereinbarung mit folgendem Inhalt geschlossen: Gerichtsstand
ist der Hauptfirmensitz des Verkäufers oder der Sitz einer Zweigniederlassung, wenn diese die
Vertragsverhandlungen geführt hat.
7.3. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich
rechtliches Sondervermögen, wird eine Gerichtsstandsvereinbarung mit folgendem Inhalt geschlossen:
Gerichtsstand ist der Hauptfirmensitz des Verkäufers oder der Sitz einer Zweigniederlassung,
wenn diese die Vertragsverhandlungen geführt hat.
7.4. Installationen und Montagen sowie Reparaturen durch den Verkäufer werden nach Arbeitswerten (AW)
berechnet. Ein Arbeitswert entspricht der Arbeitszeit von 15 Minuten. Für jeden Reparaturauftrag oder
Installationsauftrag wird eine Rüstzeit von einem Arbeitswert berechnet. Diese Rüstzeit dient
der Vorbereitung und dem Abschluß des Reparaturauftrages durch den Techniker in der Kundendienststelle.
7.5. Die Anfahrtkosten – getrennt nach anteiliger Wegezeit (WzK) in Euro und anteiliger
Kraftfahrzeugkosten (KfzK.) – sind nach Entfernungszonen gestaffelt. Sie beinhalten die Wegezeitkosten
und die tariflichen Auslösungen des Kundendiensttechnikers sowie die Kraftfahrzeugkosten. Die effektiven
Anfahrtkosten sind von den sehr unterschiedlichen Entfernungen in der Auftragsfolge benachteiligt werden,
haben wir eine Pauschalierung der Anfahrtkosten vorgenommen.
7.6. Die anteiligen Kosten für höheren Verwaltungsaufwand entfallen bei sofortiger Entrichtung
des Rechnungsbetrages in bar an den Techniker bzw. bei Abholung des Gerätes. Bitte beachten Sie, daß unsere
Installations – Rechnungen sowie Reparaturrechnungen netto ohne Abzug sofort zahlbar sind.
Der Techniker ist berechtigt, den Rechnungsbetrag zu kassieren.
ZONEN – PAUSCHALEN |
WzK. |
KfzK. |
Entfernungs-Zone 1 bis 15 km |
7,00 |
8,00 |
Entfernungs-Zone 2 bis 30 km |
14,00 |
15,00 |
Entfernungs-Zone 3 bis 45 km |
21,00 |
21,00 |
Entfernungs-Zone 4 bis 60 km |
28,00 |
29,00 |
Entfernungs-Zone 5 bis 75 km |
35,00 |
37,00 |
Entfernungs-Zone 6 bis 90 km |
42,00 |
43,00 |
Entfernungs-Zone 7 über 90 km |
45,00 |
48,00 |
Diese Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und gelten ab dem 01.01.2004 bis zum Erscheinen
einer neuen Pauschale. Für Inhaber unserer Wartungs- bzw. Serviceverträge sind diese Pauschalen
als gegenstandslos anzusehen.
Bad Zwesten, im Januar 2004
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