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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Schmidt Telekommunikation und EDV – Systeme


1. Lieferung

1.1 . Lieferfristen werden schriftlich vereinbart. Die Kosten der Fracht und Verpackung gehen zu Lasten des Empfängers. Versandte Ware reist auf Gefahr des Empfängers.


2. Preise

2.1. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses, wenn zwischen Vertragsschluß und vereinbartem Liefertermin weniger als 4 Monate liegen. Ist eine Lieferfrist von mehr
als 4 Monaten vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, im Preis Kostenrechnungen, insbesondere Material- und Lohnkostenerhöhungen, im Rahmen oder zum Ausgleich dieser Kontenänderung entsprechend und angemessen weiterzugeben. Es gilt dann der erhöhte Preis des Tages der Lieferung. Der Kunde hat dann jedoch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

2.2. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten ist der Verkäufer bis zum Tage der Lieferung berechtigt, im Preis Kostenerhöhungen, insbesondere Material- /Lohnkostenerhöhungen weiterzugeben. Das Recht auf Preiserhöhung besteht nicht, wenn Lieferverzögerungen nachweislich in dem Verantwortungsbereich des Verkäufers liegen.


3. Zahlung

3.1. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Schecks oder Wechsel entgegenzunehmen; nimmt er sie entgegen, geschieht das nur erfüllungshalber.

3.2. Der Verkäufer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Käufers Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschaden ist nicht ausgeschlossen. Weist der Kunde eine geringere Zinsbelastung nach, wird nur diese berechnet.

3.3. Die Aufrechnung gegen Forderung des Verkäufers ist nur mit Gegenanspruch des Kunden zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Geldforderungen aus anderen Verträgen wird ausgeschlossen.


4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Kaufgegenständen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Bei Geschäften mit Vollkaufleuten gilt dieser Eigentumsvorbehalt auch, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer erfüllt sind. Eine Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstände gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde ist nicht zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände sowie zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung derselben befugt. Er hat Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsgegenstände (z.B. Pfändungen) unverzüglich anzuzeigen. Erfüllt der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nach Mahnung nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Kaufgegenstände, montiert und unmontiert, jederzeit wieder in Besitz zu nehmen. Der Kunde ist nur solange zum Besitz der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Gegenstände berechtigt, bis der Verkäufer von seinem vorbehaltenen Eigentum Gebrauch macht. Bei Rücknahme von Vorbehaltsgegenständen wird Gutschrift in Höhe des gewöhnlichen Verkaufswertes z.Zt. der Rücknahme erteilt.


5. Gewährleistung

5.1. Bei Geschäften mit Nichtkaufleuten müssen Mängel innerhalb von 2 Jahren nach Ablieferung
beim Kunden gerügt werden.

5.2. Der Gewährleistungsanspruch ist nach Wahl des Verkäufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

5.3. Es sind sämtliche Ansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen, wenn Schäden, Störungen, Reklamationen oder Mängel nur darauf zurückzuführen sind, daß die Anlage nicht ordnungsgemäß gebraucht wurde oder sonstige vom Verkäufer nicht zu vertretende äußere Einwirkungen oder unsachgemäße Behandlung vorlagen.


6. Haftung

6.1. Für Schadensersatzansprüche wird nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gehaftet: Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Das gilt dann nicht, wenn der Verkäufer wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet. Ferner haftet er wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften und für Schäden, die durch seinen Verzug oder durch von ihm zu vertretendes unmöglich werden der Leistung entstanden sind. Die Haftungseinschränkung gilt nicht bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalspflichten im Sinne des 9 AGB). Die Haftungseinschränkung gilt ferner nicht, falls und soweit der Verkäufer nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes in Anspruch genommen wird.


7. Allgemeines

7.1. Die Durchführung des Vertrages findet ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind auch dann unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

7.2. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, wird eine Gerichtsstandsvereinbarung mit folgendem Inhalt geschlossen: Gerichtsstand ist der Hauptfirmensitz des Verkäufers oder der Sitz einer Zweigniederlassung, wenn diese die Vertragsverhandlungen geführt hat.

7.3. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, wird eine Gerichtsstandsvereinbarung mit folgendem Inhalt geschlossen: Gerichtsstand ist der Hauptfirmensitz des Verkäufers oder der Sitz einer Zweigniederlassung, wenn diese die Vertragsverhandlungen geführt hat.

7.4. Installationen und Montagen sowie Reparaturen durch den Verkäufer werden nach Arbeitswerten (AW) berechnet. Ein Arbeitswert entspricht der Arbeitszeit von 15 Minuten. Für jeden Reparaturauftrag oder Installationsauftrag wird eine Rüstzeit von einem Arbeitswert berechnet. Diese Rüstzeit dient der Vorbereitung und dem Abschluß des Reparaturauftrages durch den Techniker in der Kundendienststelle.

7.5. Die Anfahrtkosten – getrennt nach anteiliger Wegezeit (WzK) in Euro und anteiliger Kraftfahrzeugkosten (KfzK.) – sind nach Entfernungszonen gestaffelt. Sie beinhalten die Wegezeitkosten und die tariflichen Auslösungen des Kundendiensttechnikers sowie die Kraftfahrzeugkosten. Die effektiven Anfahrtkosten sind von den sehr unterschiedlichen Entfernungen in der Auftragsfolge benachteiligt werden, haben wir eine Pauschalierung der Anfahrtkosten vorgenommen.

7.6. Die anteiligen Kosten für höheren Verwaltungsaufwand entfallen bei sofortiger Entrichtung des Rechnungsbetrages in bar an den Techniker bzw. bei Abholung des Gerätes. Bitte beachten Sie, daß unsere Installations – Rechnungen sowie Reparaturrechnungen netto ohne Abzug sofort zahlbar sind. Der Techniker ist berechtigt, den Rechnungsbetrag zu kassieren.

ZONEN – PAUSCHALEN WzK. KfzK.
Entfernungs-Zone 1 bis 15 km 7,00 8,00
Entfernungs-Zone 2 bis 30 km 14,00 15,00
Entfernungs-Zone 3 bis 45 km 21,00 21,00
Entfernungs-Zone 4 bis 60 km 28,00 29,00
Entfernungs-Zone 5 bis 75 km 35,00 37,00
Entfernungs-Zone 6 bis 90 km 42,00 43,00
Entfernungs-Zone 7 über 90 km 45,00 48,00


Diese Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und gelten ab dem 01.01.2004 bis zum Erscheinen
einer neuen Pauschale. Für Inhaber unserer Wartungs- bzw. Serviceverträge sind diese Pauschalen
als gegenstandslos anzusehen.


Bad Zwesten, im Januar 2004
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